Ständiger Vertreter (Steuer)

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Ständiger Vertreter (Steuer)
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bnlvaste vertegenwoordiger

Definitionen

DDE:

  • Ständiger Vertreter ist eine Person, die nachhaltig die Geschäfte eines Unternehmens besorgt und dabei dessen Sachweisungen unterliegt. Ständiger Vertreter ist insbesondere eine Person, die für ein Unternehmen nachhaltig
  1. Verträge abschließt oder vermittelt oder Aufträge einholt oder
  2. einen Bestand von Gütern oder Waren unterhält und davon Auslieferungen vornimmt.

Quelle: Abgabenordnung, Zweiter Abschnitt - Steuerliche Begriffsbestimmungen, § 13.



vaste vertegenwoordiger



















bnl Supervisor

deu

2016/10/25 User:Quisadmi

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