Ständiger Vertreter (Steuer)
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Ständiger Vertreter (Steuer)
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Übersetzung(en)
| Sprache | Link |
|---|---|
| bnl | vaste vertegenwoordiger |
Definitionen
DDE:
- Ständiger Vertreter ist eine Person, die nachhaltig die Geschäfte eines Unternehmens besorgt und dabei dessen Sachweisungen unterliegt. Ständiger Vertreter ist insbesondere eine Person, die für ein Unternehmen nachhaltig
- Verträge abschließt oder vermittelt oder Aufträge einholt oder
- einen Bestand von Gütern oder Waren unterhält und davon Auslieferungen vornimmt.
Quelle: Abgabenordnung, Zweiter Abschnitt - Steuerliche Begriffsbestimmungen, § 13.
