Gesellschafterstamm

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Gesellschafterstamm
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engshareholdership (group)
nldaandeelhouderschap (groep)

Definitionen

  • Der Begriff Gesellschafterstamm ist unbestimmt. [...] Unter einem Gesellschafterstamm kann eine Gruppe von natürlichen oder juristischen Personen verstanden werden, die sich entweder selbst aufgrund gleichgerichteter Interessen als zusammengehörig ansehen oder aufgrund objektiver Kriterien, wie Familien- oder Konzernzugehörigkeit, von Außenstehenden als zusammengehörig betrachtet werden. Die Gesellschafter haben es in der Hand, einen oder mehrere Gesellschafterstämme zu bilden, wenn und soweit sie sich als zusammengehörig betrachten, ebenso können sie befinden, ob untereinander solche Unterschiede bestehen, dass es an der Zusammengehörigkeit fehlt. [...] Unterschiedliche Interessen zwischen den Gesellschaftern begründen i. d. R. unterschiedliche Gesellschafterstämme. Quelle: HAUFE..


aandeelhouderschap (groep)






shareholdership (group)














nldeng Supervisor

deu

2016/12/15 User:Quisadmi

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