Fuhrunternehmer
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Fuhrunternehmer
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Übersetzung(en)
| Sprache | Link |
|---|---|
| fra | tractionnaire |
Definitionen
- Begriff des Straßenverkehrsrechts für den Halter eines Fahrzeugs, mit dem er gewerbsmäßig gegen Entgelt die Beförderung von Personen oder Gütern für eigene Rechnung betreibt. Der Fuhrunternehmer braucht nicht Eigentümer des Fahrzeugs zu sein. Quelle: © Springer Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Fuhrunternehmer, online im Internet.
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