Fälligkeitstag

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Fälligkeitstag
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nldvervaldag (factuur)

Definition

Der Fälligkeitstag ist jener Tag, an dem die Fälligkeit einer Forderung eintritt, d. h. der Zeitpunkt, an dem der Gläubiger seine Ansprüche geltent machen kann und der Schuldner die versprochene Leistung erbringen muss.
Grundsätzlich gilt in Deutschland beim Fälligkeitstag, dass – vorausgesetzt es wurde keine vertragliche Regelung getroffen – es genügt, die Überweisung an dem Kalendertag auf den Weg zu bringen, der als Fälligkeitstag ausgewiesen ist. Voraussetzung dafür ist, dass der Auftrag durch Deckung des Kontos auch am Fälligkeitstag mit dem zu zahlenden Betrag noch belastet werden kann.
Nach EU-Recht ist es jedoch so, dass der Fälligkeitstag der Kalendertag ist, an dem das Geld auf dem Konto des Empfängers angekommen sein soll. Quelle: Finanz-Lexikon.de


vervaldag (factuur)




















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2014/4/24 User:Quisadmi

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