Erbschein (bde)
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- Ein Erbschein ist in Belgien eine Bescheinigung einer Behörde oder eines Notars, worin die Erbfolge bestätigt wird. Wird die Bescheinigung von einer Behörde ausgestellt, wird der Erbschein auch Erbfolgebescheinigung genannt. Eine [[Erburkunde]] kann hingegen nur von einem Notar ausgestellt werden. ''Quelle'': Zivilgesetzbuch, Artikel 1240bis.
== Kontext(e) ==
- Vorbehaltlich anders lautender Gesetzesbestimmungen gibt ein gutgläubiger Schuldner mit befreiender Wirkung die Vermögenswerte eines Verstorbenen frei, sofern dies zugunsten oder auf Anweisung der Personen erfolgt, die bestimmt sind in einem ''Erbschein'', der von dem für die Hinterlegung der Erbfallanmeldung des Verstorbenen zuständigen Einnehmer des Erbschaftssteueramtes erstellt worden ist, oder in einem ''Erbschein'' beziehungsweise einer [[Erburkunde]], die von einem Notar erstellt worden sind.
- Eines der jüngsten Beispiele dafür, dass Deutsch in Brüssel stiefmütterlich behandelt wird, ist die sogenannte ''Erbfolgebescheinigung''. Bei der Erstellung des neuesten Formblattes ist die deutsche Sprache „vergessen“ worden. Dabei kommt diesem Formular bei der großen Mehrheit aller Sterbefälle große Bedeutung zu, denn solange es nicht korrekt hinterlegt wurde, bleiben die Bankkonten eines Verstorbenen gesperrt. ''Quelle'': [https://www.grenzecho.net GrenzEcho]
- Seit Februar 2007 ermöglichen neue Rechtsvorschriften beim Ableben eines Elternteils auf Vorlage einer einfachen Erbfolgebescheinigung eine schnellere, unkompliziertere Entsperrung der Bankkonten. Diese Bescheinigung wird zur Freigabe von Guthaben unter 50.000,- € kostenlos von den Einregistrierungsbüros des FÖD Finanzen ausgestellt. ''Quelle'': [https://static.eupen.be Stadt Eupen]
|TermStatus=Supervisor
}}- bde -
Contents |
Übersetzung(en)
| Sprache | Link |
|---|---|
| bnl | attest van erfopvolging |
Synonym(e)
Erbfolgebescheinigung
Definition(en)
- Ein Erbschein ist in Belgien eine Bescheinigung einer Behörde oder eines Notars, worin die Erbfolge bestätigt wird. Wird die Bescheinigung von einer Behörde ausgestellt, wird der Erbschein auch Erbfolgebescheinigung genannt. Eine Erburkunde kann hingegen nur von einem Notar ausgestellt werden. Quelle: Zivilgesetzbuch, Artikel 1240bis.
Kontext(e)
- Vorbehaltlich anders lautender Gesetzesbestimmungen gibt ein gutgläubiger Schuldner mit befreiender Wirkung die Vermögenswerte eines Verstorbenen frei, sofern dies zugunsten oder auf Anweisung der Personen erfolgt, die bestimmt sind in einem Erbschein, der von dem für die Hinterlegung der Erbfallanmeldung des Verstorbenen zuständigen Einnehmer des Erbschaftssteueramtes erstellt worden ist, oder in einem Erbschein beziehungsweise einer Erburkunde, die von einem Notar erstellt worden sind.
- Eines der jüngsten Beispiele dafür, dass Deutsch in Brüssel stiefmütterlich behandelt wird, ist die sogenannte Erbfolgebescheinigung. Bei der Erstellung des neuesten Formblattes ist die deutsche Sprache „vergessen“ worden. Dabei kommt diesem Formular bei der großen Mehrheit aller Sterbefälle große Bedeutung zu, denn solange es nicht korrekt hinterlegt wurde, bleiben die Bankkonten eines Verstorbenen gesperrt. Quelle: GrenzEcho
- Seit Februar 2007 ermöglichen neue Rechtsvorschriften beim Ableben eines Elternteils auf Vorlage einer einfachen Erbfolgebescheinigung eine schnellere, unkompliziertere Entsperrung der Bankkonten. Diese Bescheinigung wird zur Freigabe von Guthaben unter 50.000,- € kostenlos von den Einregistrierungsbüros des FÖD Finanzen ausgestellt. Quelle: Stadt Eupen
