Aufschiebende Bedingung
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Aufschiebende Bedingung
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Übersetzung(en)
| Sprache | Link |
|---|---|
| nld | opschortende voorwaarde |
Kontext
- Wird ein Rechtsgeschäft unter einer aufschiebenden Bedingung vorgenommen, so tritt die von der Bedingung abhängig gemachte Wirkung mit dem Eintritt der Bedingung ein.
- Wird ein Rechtsgeschäft unter einer auflösenden Bedingung vorgenommen, so endigt mit dem Eintritt der Bedingung die Wirkung des Rechtsgeschäfts; mit diesem Zeitpunkt tritt der frühere Rechtszustand wieder ein.
Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch, Buch 1, Abschnitt 3, Titel 4, § 158 Aufschiebende und auflösende Bedingung.
