Krankenhausalarm- und Einsatzplan
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Latest revision as of 10:21, 25 May 2020
Krankenhausalarm- und Einsatzplan
- dde -
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Contents |
Übersetzung(en)
| Sprache | Link |
|---|---|
| bfr | plan de mise en alerte des services hospitaliers |
| bnl | ziekenhuisrampenplan |
Definition(en)
- Ein Krankenhausalarm- und Einsatzplan beschreibt, was ein Krankenhaus zu tun hat, wenn eine außergewöhnliche Situation eintritt. Außergewöhnliche Situationen sind beispielsweise ein Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten, Stromausfall, großflächige IT-Störungen oder Cyber-Attacken, Probleme in der Trinkwasserversorgung, Unterbrechungen in der Logistikkette, Terror, Großbrand, interner Brand usw. In Deutschland ist die Krankenhausgesetzgebung Ländersache und somit sieht die Gesetzeslage in jedem Bundesland hinsichtlich der Krankenhausnotfallplanung anders aus.
Abkürzung(en)
- KAEP
Beispiel(e)
- Die Krankenhausalarm- und –einsatzplanung (KAEP) ist ein Instrument der Gefahrenabwehr. Unter Gefahrenabwehr versteht man die Gesamtheit der Maßnahmen zur Vermeidung eines Schadens an einem Schutzgut sowie zur Minimierung eines eingetretenen Schadens. Nach den Regelungen des Grundgesetzes obliegt die Zuständigkeit für die Ausübung der Gefahrenabwehr den Ländern (Art. 30 GG), ebenso das Recht zur Gesetzgebung (Art. 70 GG). Soweit allerdings die Belange der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung (Zivilschutz) betroffen sind, liegt die Zuständigkeit beim Bund (Art. 73 Abs. 1 Ziff. 1 GG). Quelle: Handbuch Krankenhausalarm-und –einsatzplanung (KAEP), Vorab-Teilveröffentlichung anlässlich der COVID-19-Pandemie, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Krankenhäuser sind in 15 Bundesländern verpflichtet einen Krankenhausalarm- und Einsatzplan zu erstellen.
- Krankenhausalarm- und Einsatzpläne regeln die Umstellung vom Regelbetrieb auf einen Notfallbetrieb.
