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* Bei der Anfertigung eines Urteils ist das erkennende Gericht zu erwähnen, wobei eine Formulierung verwendet wird, die folgendermaßen aufgebaut ist: hat das [zuständiges Gericht] [Ort des Gerichts] durch den Richter [Name des Richters] die mündliche Verhandlung vom [Datum der Verhandlung] [Art des Urteils]:“ Siehe auch [https://iurratio.de/journal/urteilsklausur-zivilrecht Die Urteilsklausur (Zivilrecht)]
 
* Bei der Anfertigung eines Urteils ist das erkennende Gericht zu erwähnen, wobei eine Formulierung verwendet wird, die folgendermaßen aufgebaut ist: hat das [zuständiges Gericht] [Ort des Gerichts] durch den Richter [Name des Richters] die mündliche Verhandlung vom [Datum der Verhandlung] [Art des Urteils]:“ Siehe auch [https://iurratio.de/journal/urteilsklausur-zivilrecht Die Urteilsklausur (Zivilrecht)]
  
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* „auf die mündliche Verhandlung“ ist grammatisch falsch, wird aber so in Gerichtsentscheidungen verwendet. Als Übersetzung wird empfohlen: „gestützt auf“, „im Anschluss an“.
  
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Übersetzung(en)

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nldbij monde van (juridisch)

Beispiel(e)

  • In der Sache XYZ hat das Amtsgericht – Familiengericht – Musterhausen durch Richter B. auf die mündliche Verhandlung vom 31.03.2025 beschlossen:

Hintergrundinformationen

  • Bei der Anfertigung eines Urteils ist das erkennende Gericht zu erwähnen, wobei eine Formulierung verwendet wird, die folgendermaßen aufgebaut ist: hat das [zuständiges Gericht] [Ort des Gerichts] durch den Richter [Name des Richters] die mündliche Verhandlung vom [Datum der Verhandlung] [Art des Urteils]:“ Siehe auch Die Urteilsklausur (Zivilrecht)

Bemerkung(en)

  • „auf die mündliche Verhandlung“ ist grammatisch falsch, wird aber so in Gerichtsentscheidungen verwendet. Als Übersetzung wird empfohlen: „gestützt auf“, „im Anschluss an“.


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2025/7/30 User:Quisadmi

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