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* Bei der Anfertigung eines Urteils ist das erkennende Gericht zu erwähnen, wobei eine Formulierung verwendet wird, die folgendermaßen aufgebaut ist: hat das [zuständiges Gericht] [Ort des Gerichts] durch den Richter [Name des Richters] die mündliche Verhandlung vom [Datum der Verhandlung] [Art des Urteils]:“ Siehe auch [https://iurratio.de/journal/urteilsklausur-zivilrecht Die Urteilsklausur (Zivilrecht)] | * Bei der Anfertigung eines Urteils ist das erkennende Gericht zu erwähnen, wobei eine Formulierung verwendet wird, die folgendermaßen aufgebaut ist: hat das [zuständiges Gericht] [Ort des Gerichts] durch den Richter [Name des Richters] die mündliche Verhandlung vom [Datum der Verhandlung] [Art des Urteils]:“ Siehe auch [https://iurratio.de/journal/urteilsklausur-zivilrecht Die Urteilsklausur (Zivilrecht)] | ||
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| + | * „auf die mündliche Verhandlung“ ist grammatisch falsch, wird aber so in Gerichtsentscheidungen verwendet. Als Übersetzung wird empfohlen: „gestützt auf“, „im Anschluss an“. | ||
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Latest revision as of 17:29, 30 July 2025
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Contents |
Übersetzung(en)
| Sprache | Link |
|---|---|
| nld | bij monde van (juridisch) |
Beispiel(e)
- In der Sache XYZ hat das Amtsgericht – Familiengericht – Musterhausen durch Richter B. auf die mündliche Verhandlung vom 31.03.2025 beschlossen:
Hintergrundinformationen
- Bei der Anfertigung eines Urteils ist das erkennende Gericht zu erwähnen, wobei eine Formulierung verwendet wird, die folgendermaßen aufgebaut ist: hat das [zuständiges Gericht] [Ort des Gerichts] durch den Richter [Name des Richters] die mündliche Verhandlung vom [Datum der Verhandlung] [Art des Urteils]:“ Siehe auch Die Urteilsklausur (Zivilrecht)
Bemerkung(en)
- „auf die mündliche Verhandlung“ ist grammatisch falsch, wird aber so in Gerichtsentscheidungen verwendet. Als Übersetzung wird empfohlen: „gestützt auf“, „im Anschluss an“.
